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LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 626 Abs 1 BGB
- IWW
BGB § 626 Abs. 1
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EFZG § 1
Fristlose Kündigung wegen Androhung von Arbeitsunfähigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 18.04.2012 - 8 Ca 389/11
- LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07
Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12
25 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 12.03.2009 - 2 AZR 251/07) ist bereits die Ankündigung einer Krankschreibung bei zu dem Zeitpunkt objektiv nicht bestehender Erkrankung für den Fall, dass der Arbeitgeber einem unberechtigten Verlangen des Arbeitnehmers auf Gewährung von Urlaub oder eines sonstigen ihm nicht zustehenden Vorteils nicht nachkommen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund abzugeben. - BAG, 28.08.2008 - 2 AZR 15/07
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen mehrjähriger …
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12
Dann ist wertend zu untersuchen, ob unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die konkrete Kündigung gerechtfertigt ist, weil dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (ständige Rechtsprechung, z.B. BAG 17.5.1984 in EzA zu § 626 BGB Nr. 90; 28.08.2008 - 2 AZR 15/07, juris). - BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54
Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber - …
Auszug aus LAG Hessen, 08.05.2013 - 12 Sa 787/12
Aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgt zudem, dass bei jeder Kündigung, die auf ein steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers gestützt wird, das Abmahnungserfordernis zu prüfen ist, solange eine Wiederherstellung des Vertrauens erwartet werden kann (BAG 4, 6.1997 EzA zu § 626 BGB Nr. 168; 10.2.1999 EzA zu § 15 KSchG n.F. Nr. 47).